Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schulgemeinde,

mit diesem Brief möchte ich Ihnen Hinweise zum Umgang mit den aktuellen
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder und
Jugendlicher aus der Ukraine sowie zum Umgang mit der Covid-19-Pandemie in den
Schulen zukommen lassen.

Die bedrückenden Nachrichten über den Krieg in der Ukraine beeinflussen neben der
weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie unser alltägliches Leben sehr. Wir alle
wünschen uns Frieden. Unsere Gedanken sind bei allen Menschen, die unter den
katastrophalen Auswirkungen des Krieges leiden. Ich verurteile die Gewalt und
Aggression von Russlands Präsident Putin gegenüber einer souveränen Ukraine. Der
Krieg zwingt viele Familien aus der Ukraine, aus ihrer Heimat zu fliehen. Wir müssen uns
– während der andauernden Pandemie – wieder auf einen Flüchtlingsstrom einstellen.
Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, geflüchtete ukrainische Kinder und
Jugendliche im Rahmen der verfügbaren personellen und räumlichen Kapazitäten
möglichst schnell mit speziellen Angeboten in unseren Schulen aufzunehmen.

Informationen zu schulischen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche stehen

auf unserer Internetseite auch in ukrainischer und in russischer Sprache unter

zur Verfügung. Wichtige Informationen enthält auch das Informationsblatt „Erfolgreich
Deutsch lernen“. Dort ist das schulische Gesamtsprachförderkonzept mit seinen
unterschiedlichen Bausteinen zur Deutschförderung von Kindern und Jugendlichen
nichtdeutscher Herkunftssprache vom Jahr vor der Einschulung bis zur Deutschförderung
in der dualen Ausbildung dargestellt. Sie finden diese Informationen ebenfalls auf unserer
Internetseite unter

Aktuell wird dies in ukrainische sowie in russische Sprache übersetzt.

Lassen Sie mich nun auf die Corona-Pandemie zurückkommen. Wie Sie sicherlich aus
den Medien erfahren haben, wird derzeit heftig innerhalb der Regierungskoalition in
Berlin diskutiert, welche Maßnahmen ab dem 20. März 2022 gelten sollen. Alle
Maßnahmen, die auch auf Landesebene für die Schulen getroffen werden, beruhen
letztlich auf dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Ich hätte mir gewünscht, dass die
Bundesregierung früher entschieden hätte, wie es ab dem 20. März 2022 weitergehen
soll, damit wir uns darauf einstellen können. Leider ist noch nicht sicher, welche
Regelungen im Bundestag am 18. März 2022 beschlossen werden. Gemeinsam mit den
Kultusministerinnen und Kultusministern aller Länder setze ich mich dafür ein, in den
kommenden Wochen weitere Lockerungen im Schulbereich zu erreichen und zu mehr
Normalität zurückzukehren. Dabei bleiben wir besonnen und behalten die weitere
Entwicklung der Lage im Blick.

Es liegt mir am Herzen, dass wir Sie, die Schülerinnen und Schüler, die Eltern sowie
unsere Schulleiterinnen und Schulleiter und unsere Lehrkräfte so frühzeitig wie möglich
über Veränderungen im Schulbetrieb informieren und Änderungen von heute auf morgen
vermieden werden. Deshalb und mit Blick auf die aktuelle pandemische Lage werden wir
die vom Bund voraussichtlich gewährte Übergangszeit ausschöpfen und zum 21. März 2022 keine kurzfristigen Änderungen im Schul- und Unterrichtsbe- trieb vornehmen. Es bleibt damit auch in der nächsten und in der übernächsten Woche dabei, dass am Sitzplatz keine Maske getragen werden muss; die Pflicht zum Tragen
einer Maske bis zur Einnahme des Platzes bleibt weiterhin bestehen. Wir halten zunächst
auch an den dreimal wöchentlichen Testungen für nicht geimpfte und nicht genesene
Schülerinnen und Schüler fest. Wir passen den Testrhythmus für nicht geimpfte und nicht
genesene Lehrkräfte an den von nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und
Schülern an. Deshalb gilt ab Montag, dem 21. März 2022, eine Testpflicht im Testrhyth-
mus von drei Testungen pro Woche. Darüber hinaus können Lehrkräfte sich selbstver-
ständlich auch weiterhin freiwillig testen.

In der kommenden Woche werde ich Ihnen, nachdem der Bundesgesetzgeber Klarheit
geschaffen haben wird, weitere Informationen zukommen lassen, wie wir uns die Rege-
lungen an den Schulen ab dem 4. April 2022 und nach den Osterferien genau vorstellen.
Mein Ziel ist es, wenn es infektiologisch vertretbar ist und es der bundesgesetzliche Rah-
men hergibt, zur vollständigen Aufhebung der Maskenpflicht zu kommen sowie nach ei-
ner Präventionswoche im Anschluss an die Osterferien zu Änderungen auch bei den
Tests. Außerdem werden wir den Hygieneplan anpassen. Der dann aktualisierte Hygie-
neplan 10.0 soll weitere Erleichterungen schaffen, beispielsweise bei den Abstandsre-
geln und mit mehr Freiheiten in den Fächern Sport und Musik.

Wir alle haben in den letzten Monaten kräftezehrend unser Bestmögliches gegeben, um
die unterschiedlichsten Herausforderungen besonnen zu bewältigen. Lassen Sie uns
auch in den kommenden Wochen und Monaten im Geiste des Zusammenhalts und der
Solidarität den vor uns liegenden Weg gemeinsam meistern. Für Ihr engagiertes Handeln
im Interesse unserer Schulgemeinden bedanke ich mich von Herzen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihr

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

2022-03-16_Ministerschreiben an hessische Schulgemeinden